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Unfallversicherungsschutz

Als Promovierende der HHU sind Sie täglich engagiert und investieren viel Zeit in Ihre Forschung. Doch unvorhergesehene Unfälle können passieren. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Unfallversicherung während Ihrer Forschungszeit. 

Nach Regeln der Landesunfallkasse besteht bei ordentlich immatrikulierten Studierenden während der Aus- und Fortbildung ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 

Für die Promotion sind Sie während des promotionsbezogenen Aufenthalts an der HHU/UKD unfallversichert. 

“§ 5 (3) Doktorandinnen und Doktoranden oder Diplomandinnen und Diplomanden (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter auf einen Bachelor oder Master), die sich erlaubterweise im Auftrag oder mit Zustimmung der Hochschule auf der Stätte der Hochschule oder des mit ihr kooperierenden Universitätsklinikums (§ 31a Absatz 1 Buchstabe a Hochschulgesetz) zu Forschungszwecken oder zu sonstigen Zwecken in Bezug auf Angelegenheiten der von ihnen zu fertigenden wissenschaftlichen Arbeiten aufhalten, sind während ihres dortigen Aufenthaltes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften der Versicherung unterliegen (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 SGB VII). Dies gilt nur dann, wenn die Unfallkasse für die aufgesuchte Hochschule zuständig ist. Die Versicherung umfasst auch Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.”

Den vollständigen Passus der Unfallkasse NRW können Sie hier einsehen.

Promovierende der Medizinischen Fakultät die sich im Rahmen von promotionsbezogenen Tätigkeiten außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs des UKD und dessen Einrichtungen aufhalten, sind zusätzlich über das UKD unfallversichert. 

Bitte wenden Sie sich zur Unfallmeldung an die Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz.