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Anerkennung eines Studienabschlusses -
Promotion an der Medizinischen Fakultät der HHU

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an unserer Fakultät.

Alle Studienabschlüsse werden vor der Bewerbung für unsere Promotionsprogramme auf Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß unseren Promotionsordnungen überprüft. Dabei möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es Unterschiede in den Anforderungen für Bewerber*innen mit EU-Abschlüssen im Vergleich zu Bewerber*innen mit nicht-EU-Abschlüssen gibt.

Im Allgemeinen muss eine Äquivalenzprüfung von Studienabschlüssen erfolgen, wenn Sie einen:

  • deutschen Abschluss eines Studiengangs besitzen, der an der HHU nicht angeboten wird.
  • einen Abschluss besitzen, der nicht dem Promotionsfach entspricht.
  • einen ausländischen Abschluss besitzen.

Für Studienabschlüsse aus nicht-EU-Ländern muss eine positive Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (ZAB) vorgelegt werden.
Bei Hochschulabschlüssen aus der EU reicht in der Regel ein Ausdruck aus der anabin-Datenbank, der die Gleichwertigkeit bestätigt, für die Anmeldung aus.

Sobald die Bestätigung der Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses vorliegt, können Sie sich zur Aufnahme in die Promotionsprogramme der Medizinischen Fakultät bewerben.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Bedarf an unser Graduiertenzentrum zu wenden.

Wir freuen uns darauf, Sie als bald als Promovierende unserer Fakultät begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg zur Promotion an der HHU Düsseldorf!

Wenn Sie einen Studienabschluss aus einem EU-Land haben, sehen Sie in der Datenbank "anabin" eigenständig nach, ob Ihr Abschluss den Anforderungen unserer Promotionsordnungen entspricht. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen und können die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses online prüfen.

Bitte prüfen Sie sowohl Ihren Bachelor- als auch Ihren Masterabschluss auf Gleichwertigkeit. Bitte reichen Sie einen Ausdruck ein, aus dem die Gleichwertigkeit der Studienabschlüsse eindeutig hervorgeht. Zusätzlich reichen Sie bitte auch die in anabin enthaltenen Informationen zur jeweiligen Hochschule ein.

Informationen zum Anerkennungsverfahren der ZAB und zur Datenbank anabin:
https://anabin.kmk.org/anabin.html

Bewerber*innen mit Studienabschlüssen aus Ländern außerhalb der EU müssen vor der Einreichung ihrer Bewerbung an unserer Fakultät einen Antrag auf Äquivalenzprüfung ihres Abschlusses bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der ZAB variiert und einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Daher empfehlen wir Ihnen, diesen Schritt frühzeitig in Ihrem Bewerbungsprozess zu planen.

Das genaue Vorgehen zur Beantragung der Äquivalenzprüfung bei der ZAB finden Sie auf deren Website. Dort können Sie die notwendigen Formulare herunterladen und die Schritte zur Einreichung Ihres Antrags nachvollziehen. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Zeugnisbewertung mit dem Ziel "Zulassung zur Promotion (Medizin), ggf. Zulassung Dr. rer. med.".

Informationen zum Anerkennungsverfahren der ZAB (Zeugnisbewertung):
https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html

Studienabschlüsse aus der VR China, Vietnam, Mongolei
Bitte reichen Sie zusätzlich eine APS-Bescheinigung der zuständigen deutschen Botschaft ein.

 

Verantwortlichkeit: