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Informationen für Betreuungspersonen

Egal, ob Sie bereits eine Doktorarbeit an unserer Fakultät betreuen oder erst demnächst die Betreuung eines Promotionsprojekts übernehmen, wir möchten Sie hierbei unterstützen.

Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen für Promotionsbetreuer/innen an der Medizinischen Fakultät.
Selbstverständlich sind wir im Zentralen Doktorandenbüro auch persönlich für Sie da.

Häufige Fragen rund um die Promotionsbetreuung

An der Medizinischen Fakultät können, geregelt durch die Promotionsordnungen, folgende akademische Titel erworben werden:

  • Dr. med. / Dr. med. dent. (Staatsexamen in Humanmedizin / Zahnmedizin)
  • Dr. PH (Masterabschluss in Public Health / medizinnahen Wissenschaften)
  • PhD in Medical Sciences / Dr. rer. med. (Masterabschluss in Natur- / Lebenswissenschaften)

Medizinische Doktorarbeiten können studienbegleitend, in der Regel nach dem Bestehen der Ärztlichen Zwischenprüfung / des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, begonnen werden. In der Zahnmedizin gilt die erfolgreich abgelegte Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) als möglicher Startpunkt. Auch hier ist eine studienbegleitende Promotion möglich.

Für die Promotionen im Bereich Public Health bzw. zum PhD in Medical Sciences muss ein Studienabschluss (Master) vorliegen. Beim PhD ist außerdem die Abschlussnote 2,0 oder besser Pflicht.

Die Promotionsordnungen der Medizinischen Fakultät sind das Regelwerk, von dem sich alle Vorschriften zur Promotion ableiten. Die Promotionsordnungen sind vom Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät beschlossen und in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU veröffentlicht.
Dort finden sich unter anderem Regelungen zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Studienabschlüsse, zur maximalen Promotionsdauer, zur Dissertation und zum Prüfungsgremium für die Disputation aber auch zur Zusammensetzung der Betreuungsgruppe.

Vor Annahme einer Betreuung sollten Sie daher die aktuelle Promotionsordnung auf wichtige Punkte zur Betreuung prüfen, z.B. ob Sie nach der Promotionsordnung eine Betreuung übernehmen können. Als sehr wahrscheinlich ist dies übrigens anzunehmen, wenn Sie

  1. der HHU angehören (hier berufen, habilitiert oder als Privatdozent/in oder Professor/in beschäftigt)
  2. der Gruppe der Hochschullehrenden angehören , das sind Professor/innen und Privatdozent/innen
  3. an der Medizinischen Fakultät der HHU hauptamtlich tätig sind.

Wenn die oben genannten Punkte nicht (alle) auf Sie zutreffen, beraten wir Sie gerne, welche Rolle Sie in der Betreuung übernehmen können.

Die Promotion an der Medizinischen Fakultät wird von einer fachlichen Betreuungsperson und mindestens einer weiteren fachkompetenten Co-Betreuung begleitet. Die Arbeit soll in steter Absprache mit dem Betreuungsteam durchgeführt werden. Die Erstbetreuung übernimmt die Führung, weitere Betreuungspersonen unterstützen das Promotionsprojekt.

Gemeinsam mit den Promovierenden unterzeichnen Sie eine Betreuungsvereinbarung als Grundlage Ihres Betreuungsverhältnisses. Das Graduiertenzentrum Medizin stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung.
In dieser Vereinbarung werden das Thema, die Methodik, ein erster Zeitplan und weitere Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion festgehalten. Hier ist auch die Gelegenheit, regelmäßige Termine z.B. für Berichte über den Fortschritt des Vorhabens, und weitere Absprachen schriftlich zu fixieren.

Wichtige Punkte, auf die Sie Ihre Promovierenden ansprechen sollten, sind die verpflichtende Einschreibung, die maximale Promotionsdauer, die regelmäßigen Fortschrittsberichte und das Ausbildungsprogramm. Bei internationalen Promovierenden ist außerdem zu beachten, dass eine Überprüfung des Studienabschlusses auf Äquivalenz mit einem deutschen Abschluss durchgeführt werden muss.

Eine Promotion an der Medizinischen Fakultät durchläuft mehrere Abschnitte.

  1. Die Planung und Anmeldung - Dabei sollten die Grundvoraussetzungen geklärt werden: u.a. Zulassungsbedingungen, Betreuungsteam, Betreuungsvereinbarung, Projektskizze, Ethikvoten oder Tierversuche, offizielle Anmeldung der Doktorarbeit.
     
  2. Die eigentliche Projektphase - Hier wird geforscht, Daten werden gesammelt und ausgewertet, die Pflichtkurse werden belegt, Fortschrittsberichte werden fällig, die Dissertationsschrift wird verfasst und korrigiert, und dabei wird die maximale Promotionsdauer nicht aus den Augen verloren.
     
  3. Die Abgabe der schriftlichen Arbeit und die mündliche Prüfung - Jetzt wird der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gestellt, Gutachten werden verfasst und mit der Doktorarbeit zur Einsicht ausgelegt, das Prüfungsgremium muss zusammengestellt und ein Termin für die Disputation vereinbart werden.
     
  4. Die Veröffentlichung der schriftlichen Arbeit und der Erhalt der Urkunde - Wenn Sie mit der Veröffentlichung der Arbeit einverstanden sind, wird diese auf den Server der ULB hochgeladen. Anschließend wird die Urkunde ausgehändigt.
     
  5. Die Promotionsfeier - Diese findet jedes Jahr statt. Natürlich sind Sie herzlich eingeladen!

Alle Informationen zu den einzelnen Abschnitten sind im Wegweiser auf unseren Internetseiten zu finden.

Die fertige Doktorarbeit soll "wissenschaftlich beachtenswert sein, neue Erkenntnisse enthalten und die Fähigkeit des/der Verfassers/Verfasserin zu selbstständiger Forschung und angemessener Darstellung der Forschungsergebnisse nach wissenschaftlichen Standards belegen." (Promotionsordnungen der Med. Fakultät, § 8)

Um das zu leisten, benötigen die Promovierenden Ihre fachliche und menschliche Unterstützung. Dabei ist es erst in zweiter Linie relevant, ob Sie die Erstbetreuung übernehmen, Ihre Rolle die Co-Betreuung einer Doktorarbeit ist oder Sie die direkte Betreuung im Alltag leisten. Betreuungsarbeit erfordert vor allem Zeit, Interesse und Engagement.

Fragen Sie sich daher vor der Übernahme einer Betreuung, ob Ihnen die notwendige Zeit zur Verfügung steht. Ausreichend fachliche Nähe zum Promotionsthema ist zudem hilfreich, damit Sie auch in schwierigen Phasen durchhalten und Ihre Promovierenden wieder in ruhige Fahrwasser steuern können.

Versuchen Sie in einem persönlichen Gespräch herauszufinden, ob Sie und Ihr/e Kandidat/in ähnliche Vorstellungen von der Promotion haben. Sprechen Sie über die Erwartungen, die Ziele und die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss.

Wenn Sie in einem Promotionsverfahren um ein Gutachten gebeten werden, erhalten Sie mit der offiziellen Anfrage auch einen Leitfaden zur Begutachtung. Das sind die sogenannten "Empfehlungen zur Begutachtung und Benotung von Dissertationen". Diese können Ihnen als Hilfestellung dienen, eine transparente und nachvollziehbare Bewertung zu verfassen.

Wichtig ist dabei unter anderem Folgendes:

  • Die Dissertation soll in der vorliegenden Form bewertet werden. 
  • Laut der Promotionsordnung gilt eine Frist von sechs Wochen zur Fertigstellung des Gutachtens.
  • Bewertet werden der Inhalt, die Methodik und Formalia, d.h. auch die sprachliche Darstellung, redaktionelle Sorgfalt und auch die Beachtung der “guten wissenschaftlichen Praxis” sowie eine korrekte wissenschaftliche Zitierweise.

Bedenken Sie bitte, dass Ihre Bewertung der Dissertation als Grundlage der Annahme oder Ablehnung der Promotionsarbeit durch die Fakultät dient.

Anmeldung eines Promotionsvorhabens:
Das Promotionsvorhaben von Promovierenden an der Medizinischen Fakultät soll innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Projektes angemeldet werden.

Promotionszeit:
Mit der Anmeldung der Doktorarbeit beginnt das Promotionsvorhaben.
Dr.med. / Dr.med.dent. / Dr. PH: Die Annahme des Promotionsvorhabens gilt zunächst für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation eingereicht werden.
PhD-Programm: Die Annahme des Promotionsvorhabens gilt zunächst für drei Jahre.

Verlängerung der Promotionszeit:
Die Promotionszeit kann verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist gestellt werden.

Fortschrittsberichte:
Einmal im Jahr sollen die Promovierenden gemeinsam mit ihrem Betreuungsteam einen Fortschrittsbericht erstellen und zum Stichtag der Anmeldung einreichen.

Gutachten erstellen:
Für die Erstellung der Gutachten erhalten die Gutacher/innen eine Frist von 6 Wochen.

Auslage der Dissertation vor der Fakultät:
Innerhalb einer Frist von 10 Werktagen kann Einsicht in die Gutachten genommen werden. Die Frist wird den Promovierenden, Betreuungspersonen und den Gutachtern/innen per E-Mail mitgeteilt.

Widerspruchsfrist:
An die Auslage schließt sich die Widerspruchsfrist von zwei Werktagen an. Innerhalb dieses Zeitraums können habilitierte Mitglieder der Fakultät Widerspruch gegen die Annahme der Doktorarbeit erheben.

Disputationstermin:
Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät muss die Disputation innerhalb von 6 Monaten erfolgen.

Veröffentlichung der Dissertation:
Nach bestandener Disputation muss die Dissertation innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.

Das Graduiertenzentrum Medizin berät Sie in allen Fragen rund um die Betreuung von Promotionen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine persönliche Beratung.

Informationen zu den Ansprechpersonen erhalten Sie auf den Internetseiten "Über uns".

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