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Maximale Promotionszeit

An der Medizinischen Fakultät der HHU sind die Promotionszeiten für Doktorandinnen und Doktoranden begrenzt. Dabei gelten für Promovierende zum Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. PH und für Promovierende zum PhD in Medical Sciences etwas unterschiedliche Regelungen. Bei Geburt eines Kindes oder einer längeren Krankheit kann die Promotionszeit verlängert werden.

Nach der Promotionsordnung §6 (4) gilt die Annahme des Promotionsvorhabens zunächst für vier Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation eingereicht werden. Ihre Promotionszeit kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Dabei muss der Antrag spätestens  drei Monate vor Ablauf der Frist gestellt und der Grund für die Verlängerung nachvollziehbar dargelegt werden. 

Sind die fünf (4+1) Jahre vor Abschluss des promotionsqualifizierenden Examens abgelaufen, muss die Doktorarbeit spätestens ein Jahr nach dem Examen abgegeben werden. Wird die Gesamtzeit für das Promotionsvorhaben überschritten bzw. versäumt, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag zu stellen, kann der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Zulassung zur Promotion verweigert werden.

Übergangsregelung (§19 PO)

Für alle Doktorandinnen und Doktoranden, die ihr Promotionsvorhaben vor dem 14.03.2017 bei der medRSD angemeldet haben, ist der späteste Abgabetermin für die Dissertation der 14.03.2021. Ihre Promotionszeit kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Dabei muss der Antrag spätestens drei Monate vor Ablauf dieser Frist gestellt und der Grund für die Verlängerung nachvollziehbar dargelegt werden. 

Verlängerung der Promotionszeit bei Geburt eines Kindes

Die Promotionszeit kann bei Geburt eines Kindes um maximal ein Jahr verlängert werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Antrags die Geburtsurkunde Ihres Kindes vor.

Verlängerung der Promotionszeit bei einer längeren Erkrankung

Die Promotionszeit kann bei einer längeren Erkrankungen verlängert werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Antrags das ärztliche Attest vor.

Verlängerung der Promotionszeit bei Pflege naher Angehöriger

Die Promotionszeit kann bei der Pflege naher Angehöriger verlängert werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Antrags aussagekräftige Dokumente vor.

Nach § 6 (5) der PhD-Ordnung gilt die Annahme des Promotionsvorhabens zunächst für drei Jahre. Innerhalb dieser Frist soll die Dissertation eingereicht werden. Ihre Promotionszeit kann einmalig um ein Jahr verlängert werden. Dabei muss der Antrag spätestens  drei Monate vor Ablauf der Frist gestellt und der Grund für die Verlängerung nachvollziehbar dargelegt werden. 

Auf besonderen schriftlichen Antrag hin, kann eine weitere Verlängerung um ein Jahr gewährt werden (insgesamt 5 Jahre). Wird die Gesamtzeit für das Promotionsvorhaben überschritten bzw. versäumt, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag zu stellen, kann die/der Doktorand:in von der medRSD ausgeschlossen werden.

Verlängerung der Promotionszeit bei Geburt eines Kindes

Die Promotionszeit kann bei Geburt eines Kindes um maximal ein Jahr verlängert werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Antrags die Geburtsurkunde Ihres Kindes vor.

Verlängerung der Promotionszeit bei einer längeren Erkrankung

Die Promotionszeit kann bei einer längeren Erkrankungen verlängert werden. Bitte legen Sie bei Abgabe des Antrags das ärztliche Attest vor.

Ihren Antrag auf Verlängerung der Promotionszeit können Sie online über das folgende Formular einreichen:

Verantwortlichkeit: