Zum Inhalt springenZur Suche springen

Internationale Promovierende -
Ihr Einstieg an unserer Fakultät

An der Medizinischen Fakultät können folgende akademische Titel erworben werden:

  • Dr. med.  (lat. doctor medicinae - Doktor der Medizin)
  • Dr. med. dent.  (lat. doctor medicinae dentariae - Doktor der Zahnheilkunde)
  • Dr. PH  (Public Health - Doktor der Gesundheitswissenschaften)
  • PhD in Medical Sciences

Für jeden Titel gibt es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, die die jeweilige Promotionsordnung regelt.  Mit den richtigen Informationen können Sie entscheiden, welcher Titel für Sie in Frage kommt bzw. möglich ist.

Ihr Studienabschluss muss die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (gemäß § 4 der Promotionsordnungen):

Dr. med:

  • Staatsexamen in Humanmedizin / Masterabschluss in Humanmedizin / ein äquivalenter Studienabschluss oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Deutsche Berufserlaubnis / Approbation (optional)
  • Sprachnachweis in Deutsch oder Englisch

Dr. med. dent:

  • Staatsexamen in Zahnmedizin / Masterabschluss in Zahnmedizin / ein äquivalenter Studienabschluss
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Deutsche Berufserlaubnis / Approbation (optional)
  • Sprachnachweis in Deutsch oder Englisch

Dr. PH (Public Health):

  • Staatsexamen in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Masterabschluss in den Wirtschafts-, Sozial-, Verhaltens-, Gesundheits- oder Lebenswissenschaften oder in Public Health
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Sprachnachweis in Deutsch  oder Englisch

PhD in Medical Sciences:

  • Masterabschluss in den Lebenswissenschaften
  • Note 2.0 oder besser / ECTS B / Top 25% des Jahrgangs
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Sprachnachweis in Deutsch oder Englisch

Im Allgemeinen muss eine Äquivalenzprüfung von Studienabschlüssen erfolgen, wenn Sie einen:

  • deutschen Abschluss eines Studiengangs besitzen, der an der HHU nicht angeboten wird.
  • einen Abschluss besitzen, der nicht dem Promotionsfach entspricht.
  • einen ausländischen Abschluss besitzen.

Für Studienabschlüsse aus nicht-EU-Ländern muss eine positive Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (ZAB) vorgelegt werden.
Bei Hochschulabschlüssen aus der EU reicht in der Regel ein Ausdruck aus der anabin-Datenbank, der die Gleichwertigkeit bestätigt, für die Anmeldung aus.

Informationen zum Anerkennungsverfahren der ZAB und zur Datenbank anabin:
https://anabin.kmk.org/anabin.html

Studienabschlüsse aus der VR China, Vietnam, Mongolei
Bitte reichen Sie zusätzlich eine APS-Bescheinigung der zuständigen deutschen Botschaft ein.

Dies wird Ihre wichtigste Aufgabe sein. Sie müssen einen Doktorvater/eine Doktormutter finden und ein Thema für Ihre Promotion erarbeiten.

Generell gilt: Wenn Sie einen Forschungsaufenthalt an der Medizinischen Fakultät planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Institut/die Klinik für Informationen zu Forschungsthemen.
Eine Liste der Kliniken und Institute finden Sie auf unserer Homepage:
www.uniklinik-duesseldorf.de.

Das Graduiertenzentrum Medizin vermittelt keine offenen Stellen. Wir stellen auch keine Finanzierung für Promovierende zur Verfügung.

In unserer Fakultät sind gute Englisch- oder Deutschkenntnisse für Ihre Promotion erforderlich. Sie müssen dem Graduiertenzentrum Medizin bei der Zulassung einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse vorlegen.

Erforderliche Sprachkenntnisse/Zertifikate:

Deutsch:
•    DSH-2
•    TestDaF (TDN 4)
•    Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut)

Englisch:
•    IELTS-Test (mindestens 6.0)
•    TOEFL-Test mindestens Paper 500, Computer200, iBT 80)

Wenn Sie ein Promotionsprojekt an der Medizinischen Fakultät beginnen, beachten Sie bitte besonders die Dauer der Promotion:

Dr. med. / Dr. med. dent.

  • Die Dauer des Promotionprojekts zum Dr. med. / Dr. med. dent. an unserer Fakultät ist durch die Promotionsordnung festgelegt. Sie haben maximal 4 Jahre Zeit zur Fertigstellung der Dissertation. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Forschung durchführen, Ihre Dissertation schreiben und zur Prüfung einreichen müssen.

Dr. PH (Public Health)

  • Für eine Promotion zum Dr. PH haben Sie maximal 4 Jahre Zeit. Sie müssen berücksichtigen, dass eine mindestens 2-jährige wissenschaftliche Tätigkeit mit Public Health-Bezug Teil der Zulassungsvoraussetzungen ist.

PhD in Medical Sciences

  • Die wissenschaftliche Arbeit für eine Promotion zum PhD in Medical Sciences dauert in der Regel drei bis vier Jahre.

Die Dauer der Promotion kann variieren. Sie hängt nicht nur vom Erfolg Ihrer Forschung ab. Andere Faktoren sind z.B. die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Gutachten oder die Festlegung eines Termins für die Verteidigung.
Mündliche Prüfungen können nicht vor dem Eingang beider Gutachten stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anwesenheit für die Verteidigung Ihrer Dissertation erforderlich ist.

Wenn die Zeugnisse äquvalent sind und das Promotionsprojekt angenommen wurde, schreiben Sie sich beim Studierenden Service Center der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (SSC) offiziell als Promovierende:r ein. Dafür erhalten Sie eine Bescheinung vom Graduiertenzentrum, die wir ausstellen,  wenn das Projekt angenommen ist.

Sollte es etwas länger dauern, gibt es die Möglichkeit sich als Gastwissenschaftler:in einzuschreiben. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der JUNO.

Verantwortlichkeit: