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Internationale Promovierende -
Ihr Einstieg an unserer Fakultät

An der Medizinischen Fakultät können folgende akademische Titel erworben werden:

  • Dr. med.  (lat. doctor medicinae - Doktor der Medizin)
  • Dr. med. dent.  (lat. doctor medicinae dentariae - Doktor der Zahnheilkunde)
  • Dr. PH  (Public Health - Doktor der Gesundheitswissenschaften)
  • PhD in Medical Sciences

Für jeden Titel gibt es bestimmte Zulassungsvoraussetzungen, die die jeweilige Promotionsordnung regelt.  Mit den richtigen Informationen können Sie entscheiden, welcher Titel für Sie in Frage kommt bzw. möglich ist.

Ihr Studienabschluss muss die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (gemäß § 4 der Promotionsordnungen):

Dr. med:

  • Staatsexamen in Humanmedizin / Masterabschluss in Humanmedizin / ein äquivalenter Studienabschluss oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Deutsche Berufserlaubnis / Approbation (optional)
  • Sprachnachweis in Deutsch oder Englisch

Dr. med. dent:

  • Staatsexamen in Zahnmedizin / Masterabschluss in Zahnmedizin / ein äquivalenter Studienabschluss
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Deutsche Berufserlaubnis / Approbation (optional)
  • Sprachnachweis in Deutsch oder Englisch

Dr. PH (Public Health):

  • Staatsexamen in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie oder Masterabschluss in den Wirtschafts-, Sozial-, Verhaltens-, Gesundheits- oder Lebenswissenschaften oder in Public Health
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Sprachnachweis in Deutsch  oder Englisch

PhD in Medical Sciences:

  • Masterabschluss in den Lebenswissenschaften
  • Note 2.0 oder besser / ECTS B / Top 25% des Jahrgangs
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses mit einem europäischen / deutschen Abschluss
  • Sprachnachweis in Deutsch oder Englisch

Im Allgemeinen muss eine Äquivalenzprüfung von Studienabschlüssen erfolgen, wenn Sie einen:

  • deutschen Abschluss eines Studiengangs besitzen, der an der HHU nicht angeboten wird.
  • einen Abschluss besitzen, der nicht dem Promotionsfach entspricht.
  • einen ausländischen Abschluss besitzen.

Die Medizinische Fakultät überprüft Ihren Studienabschluss mit dem Ziel der Zulassung zu einer Promotion. Bitte prüfen Sie, ob dies ausreichend ist, z.B. für die Einstellung, zur Vorlage bei der Ausländerbehörde und anderen Stellen.

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular für den Antrag zur Äquivalenzprüfung eines Studienabschlusses (Promotion an der Medizinischen Fakultät der HHU).

Dies wird Ihre wichtigste Aufgabe sein. Sie müssen einen Doktorvater/eine Doktormutter finden und ein Thema für Ihre Promotion erarbeiten.

Generell gilt: Wenn Sie einen Forschungsaufenthalt an der Medizinischen Fakultät planen, wenden Sie sich bitte direkt an das Institut/die Klinik für Informationen zu Forschungsthemen.
Eine Liste der Kliniken und Institute finden Sie auf unserer Homepage:
www.uniklinik-duesseldorf.de.

Das Graduiertenzentrum Medizin vermittelt keine offenen Stellen. Wir stellen auch keine Finanzierung für Promovierende zur Verfügung.

In unserer Fakultät sind gute Englisch- oder Deutschkenntnisse für Ihre Promotion erforderlich. Sie müssen dem Graduiertenzentrum Medizin bei der Zulassung einen Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse vorlegen.

Erforderliche Sprachkenntnisse/Zertifikate:

Deutsch:
•    DSH-2
•    TestDaF (TDN 4)
•    Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut)
•    alternativer Nachweis von Sprachkenntnissen

Englisch:
•    IELTS-Test (mindestens 6.0)
•    TOEFL-Test mindestens Paper 500, Computer200, iBT 80)
•    alternativer Nachweis von Sprachkenntnissen

Wenn Sie ein Promotionsprojekt an der Medizinischen Fakultät beginnen, beachten Sie bitte besonders die Dauer der Promotion:

Dr. med. / Dr. med. dent.

  • Die Dauer des Promotionprojekts zum Dr. med. / Dr. med. dent. an unserer Fakultät ist durch die Promotionsordnung festgelegt. Sie haben maximal 4 Jahre Zeit zur Fertigstellung der Dissertation. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Forschung durchführen, Ihre Dissertation schreiben und zur Prüfung einreichen müssen.

Dr. PH (Public Health)

  • Für eine Promotion zum Dr. PH haben Sie maximal 4 Jahre Zeit. Sie müssen berücksichtigen, dass eine mindestens 2-jährige wissenschaftliche Tätigkeit mit Public Health-Bezug Teil der Zulassungsvoraussetzungen ist.

PhD in Medical Sciences

  • Die wissenschaftliche Arbeit für eine Promotion zum PhD in Medical Sciences dauert in der Regel drei bis vier Jahre.

Die Dauer der Promotion kann variieren. Sie hängt nicht nur vom Erfolg Ihrer Forschung ab. Andere Faktoren sind z.B. die rechtzeitige Abgabe der schriftlichen Gutachten oder die Festlegung eines Termins für die Verteidigung.
Mündliche Prüfungen können nicht vor dem Eingang beider Gutachten stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anwesenheit für die Verteidigung Ihrer Dissertation erforderlich ist.

Wenn die Zeugnisse äquvalent sind und das Promotionsprojekt angenommen wurde, schreiben Sie sich beim Studierenden Service Center der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (SSC) offiziell als Promovierende:r ein. Dafür erhalten Sie eine Bescheinung vom Graduiertenzentrum, die wir ausstellen,  wenn das Projekt angenommen ist.

Sollte es etwas länger dauern, gibt es die Möglichkeit sich als Gastwissenschaftler:in einzuschreiben. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der JUNO.

FAQs - Anerkennung von Studienabschlüssen

Bitte reichen Sie immer die folgenden Dokumente in Originalsprache und als deutsche oder englische Übersetzung ein:

  1. Hochschulzugangsberechtigung/ Schulabschluss: Zeugnis, Transkript, Supplement
  2. Bachelor: Zeugnis/Urkunde, Transkript, Supplement
  3. Master: Zeugnis/Urkunde, Transkript, Supplement
  4. Wissenschaftlicher Lebenslauf

Studienabschlüsse aus der VR China, Vietnam, Mongolei
Bitte reichen Sie zusätzlich eine APS-Bescheinigung der zuständigen deutschen Botschaft ein. Senden Sie die Bescheinigung per Post an das Büro des Graduiertenzentrums.

Alle Dokumente müssen als zertifizierte Übersetzung ins Deutsche oder Englische von einem akkreditierten Übersetzungsbüro eingereicht werden, zusammen mit den Dokumenten in der Originalsprache. Englische Dokumente müssen nicht ins Deutsche übersetzt werden.

Alle Dokumente müssen in einer amtlich beglaubigten Kopie vorliegen. Beglaubigungen werden z.B. durch Konsulate/Botschaften, Bürgerbüros, Notariate vorgenommen. Alternativ können Kopien zusammen mit den Originalen im Büro des Graduiertenzentrums Medizin vorgelegt werden.

Verschicken Sie keine Originale per Post!

Offiziell beglaubigte Kopien sind nur in Papierform gültig, nicht als elektronische Dateien.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig übersetzt vorliegen, beantragen Sie die Äquvalenzprüfung über unser Online-Formular Antrag zur Äquivalenzprüfung eines Studienabschlusses (Promotion an der Medizinischen Fakultät der HHU). Wir beantragen dann für Sie eine Stellungnahme zur Promotionszulassung bei der ZAB.

Der Dekan der Medizinischen Fakultät entscheidet über die Gleichwertigkeit des Universitätsabschlusses. Dafür wird in der Regel eine offizielle Bewertung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn angefordert.

Die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) in Bonn ist die offizielle Stelle, um ausländische Universitätsabschlüsse in Deutschland zu bewerten. Die von uns angeforderte Bewertung bezieht sich nur auf die Zulassung zur Promotion.

'anabin' ist die ZAB-Datenbank, in der Sie Listen mit den meisten ausländischen Universitäten und Abschlüssen mit Informationen über deren Anerkennung finden. Dort können Sie selbst zu Ihrem Abschluss recherchieren:
anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html.

Die ZAB benötigt für die offizielle Stellungnahme zu Ihrem Abschluss mehrere Wochen, manchmal sogar mehrere Monate.
Bitte kontaktieren Sie uns daher rechtzeitig (d.h. vor der Beantragung des Visums/Einreise), damit wir Ihren Start an der Medizinischen Fakultät vorbereiten können.

Verantwortlichkeit: