Buchungsbedingungen für Workshops
Kostenübernahme
Für Promovierende der Medizinischen Fakultät übernimmt das Medizinische Dekanat die Kursgebühren für maximal 10 Workshops.
Anmeldung und Abmeldung
Verbindlichkeit der Anmeldung
Anmeldungen, die weniger als 6 Tage vor Workshopbeginn erfolgen, sind verbindlich und nicht stornierbar.
Abmeldung
Wenn Sie nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte spätestens 6 Tage vor Beginn ab, damit der Platz weitergegeben werden kann.
Kosten bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen
Bei Abmeldungen weniger als 6 Tage vor Workshopbeginn oder bei unentschuldigter Abwesenheit können anteilige Workshopkosten in Höhe von 125 € pro Veranstaltungstag erhoben werden.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit muss innerhalb von 14 Tagen nach Workshopbeginn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden ebenfalls anteilige Workshopkosten berechnet.
Sprachvoraussetzungen
Die Workshopsprache (Deutsch oder Englisch) ist in der jeweiligen Beschreibung des Workshops angegeben.
Wenn sich während der Durchführung herausstellt, dass die sprachlichen Voraussetzungen nicht ausreichen, werden anteilige Workshopkosten berechnet.
Zertifikate
Ein Zertifikat wird ausgestellt bei:
durchgehender Anwesenheit
bei Online-Workshops: aktiver Teilnahme und Interaktion, eingeschaltete Kamera und funktionsfähiges Mikrofon, Reaktion auf direkte Ansprache
Wichtig: Bei Nichterfüllung dieser Kriterien besteht kein Anspruch auf ein Zertifikat. Zudem können anteilige Workshopkosten erhoben werden.
Technische Voraussetzungen (Online-Workshops)
Erforderliche Ausstattung
PC oder Laptop (Teilnahme über Handy ist nicht möglich)
stabile Internetverbindung
funktionierende Kamera (muss während des gesamten Workshops eingeschaltet sein)
funktionierendes Mikrofon
Verantwortung der Teilnehmenden (Online-Workshops)
Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre technische Ausstattung ordnungsgemäß funktioniert. Technische Probleme wie Verbindungsabbrüche, defekte Hardware oder Softwarefehler, die eine aktive Teilnahme verhindern, können zur Erhebung anteiliger Workshopkosten führen.