Ethikvotum & Tierversuchsgenehmigung
Forschungsvorhaben an einer Medizinischen Fakultät sind anders als andere Promotionsprojekte.
Menschliche Proben sowie vertrauliche Patientendaten sind hier allgegenwärtig. Diese Forschung wird besonders kontrolliert, da es sich um ethisch sensible Vorhaben handelt. Wenn Ihr Projekt in einen Bereich fällt, in dem Sie am oder mit Menschen forschen, oder mit Daten arbeiten, die über Menschen erhoben oder ausgewertet werden, ist ein Ethikvotum nötig. In diesen Fällen ist die Ethikkommission Ihr wichtigster Ansprechpartner.
Tierversuchskundliche Experimente sind gerade in der medizinischen Grundlagenforschung verbreitet. Bei wissenschaftlichen Arbeiten unter der Verwendung von lebenden Versuchstieren sollten Sie vorab Kontakt zum Tierschutzbeauftragten/ZETT aufnehmen.
Prüfen Sie vor Beginn Ihrer Arbeiten, ob Sie ein Ethikvotum der Ethikkommission benötigen bzw. ob ein Ethikvotum für Ihr Projekt bereits vorliegt.
Falls ein Ethikvotum vorhanden ist, stellen Sie bitte sicher, dass das Votum auch Ihr eigenes Forschungsvorhaben abdeckt und fügen eine Kopie des Ethikvotums Ihren Anmeldeunterlagen bei der medRSD bei. Doktorarbeiten ohne ein gültiges Ethikvotum werden nicht zur Promotion zugelassen.
Wenn Sie noch ein Ethikvotum beantragen müssen, fügen Sie bitte dem Antrag, den Sie bei der Ethikkommission stellen, das Deckblatt für Promotionsvorhaben bei.
Der formale Hintergrund ist auch in der Promotionsordnung festgelegt:
"Für jegliche Forschung am oder mit Menschen (auch mit Verstorbenen), für Forschung mit menschlichem Körpermaterial sowie für Forschung, bei der Daten über Menschen erhoben, gespeichert oder ausgewertet werden, muss vor Forschungsbeginn eine zustimmende Bewertung duch die Ethikkommission (EK) an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bzw. durch die jeweils zuständige EK vorliegen. Dies gilt gleichermaßen für prospektiv wie für retrospektiv ausgerichtete Forschungsprojekte. Ausnahme: für Arbeiten mit kommerziell erhältlichen humanen Zellen wird kein Ethikvotum benötigt."
Prüfen Sie, ob eine Tierversuchsgenehmigung nötig ist und ob Sie für Ihre Experimente einen Tierversuchskundenachweis benötigen.
Anmeldung zum Tierversuchskundekurs
Medizinische Doktorand*innen, die einen tierversuchskundlichen Kurs absolvieren möchten, lassen sich über ihre Betreuungsperson für einen Kursplatz vormerken. Zugelassen zum Kurs werden nur Promovierende, die ihr Promotionsvorhaben vollständig bei der medRSD angemeldet haben.
Naturwissenschaftliche Doktorand*innen kontaktieren bitte direkt die ZETT für eine Anmeldung im Tierversuchskundekurs.